Wenn ein Mietvertrag endet, ein Laden schliesst oder ein Umbau beginnt, müssen die Räumlichkeiten schnell geleert werden. Wir räumen vom einzelnen Präsentationsmöbel bis zum mehrstöckigen Ladengeschäft: Austragen aus den Räumlichkeiten, Abbau bei Bedarf, alles in einem Besuch.
Die ERZ-Sperrgutabholung gilt nur für Privathaushalte — nicht für Läden, Kioske oder Boutiquen. Es gibt kein Sperrgutmarke-System für Gewerberäume. Wir kalkulieren nach Volumen und Einrichtungstyp, richten uns nach Ihrem Übergabetermin und hinterlassen den Raum besenrein — oder organisieren eine professionelle Endreinigung über Züriclean.